Söder: Teilverbot-Debatte nutzt der AfD
CSU-Chef blickt kritisch auf Holetschek-Aussagen – Spahn bringt Wahlausschluss für Höcke ins Spiel
München – Dass der Chef der CSU-Landtagsfraktion zumindest ein Teilverbot der AfD nicht mehr ausschließen will, findet auch in Teilen der Opposition Zustimmung. „Ich bin froh, dass auch die CSU die Dringlichkeit eines entschlossenen Vorgehens gegen die Feinde unserer Demokratie teilt“, sagt die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Anna Rasehorn. Auch die Grünen loben Holetscheks Aussagen. „Es ist gut, dass es jetzt auch Stimmen in der CSU gibt, die über ein AfD-Verbot nachdenken – erst mal für die Höcke-AfD, aber immerhin“, sagt Fraktionschefin Katharina Schulze.
Nur von Markus Söder habe sie dazu noch nichts gehört, moniert Schulze am Freitagmittag. „Ich möchte wissen: Unterstützt er den Vorstoß seiner Parteifreunde?“ Der CSU-Chef lässt Schulze nicht lange warten. Am Rande der Bundesratssitzung, für die er in Berlin weilt, wird Söder nämlich dasselbe von Reportern gefragt. Und die kurze Antwort lautet: Nein.
„Nein, ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist“, sagt Söder am Freitag. „Eine Diskussion über ein Teilverbot würde der AfD im Moment eher nutzen.“ Stichwort: „Märtyrerstatus“. Und, so Söder weiter: „Verfassungsrechtlich gibt es kaum Anzeichen dafür, dass das durchsetzbar wäre.“
Gab es an dieser Stelle womöglich ein Kommunikationsproblem zwischen den beiden CSU-Männern, die fast täglich frühmorgens miteinander telefonieren? Zwar hat Holetschek keinen Teilverbotsantrag gefordert, sondern will diese Option nur nicht kategorisch ausschließen. Dennoch sind Söders Worte schon ein ziemlich deutliches Stoppsignal an die eigene Landtagsfraktion. Denn er widerspricht nicht nur deren Chef Holetschek, der ja genau eine solche Diskussion über ein Teilverbot, vor der Söder warnt, gerade entfacht hat, sondern auch noch Holetscheks Stellvertreter. Winfried Bausback – immerhin ehemaliger bayerischer Justizminister – hält ein auf Thüringen begrenztes Verbot offensichtlich sehr wohl für womöglich verfassungsrechtlich durchsetzbar, sonst hätte er kaum angeregt, „ernsthaft zu überlegen“, diese Option vorzubereiten. Auch Landtagspräsidentin llse Aigner (CSU) hatte dem BR bereits gesagt, sie teile Holetscheks Haltung.
Beim Koalitionspartner legt man sich – vielleicht auch angesichts der Mehrstimmigkeit in der CSU – in der Frage nicht fest. „Die AfD hat durch viele ihrer Reden gezeigt, dass sie außerhalb unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung steht und einer längst überwunden geglaubten dunklen Ideologie anhängt“, sagt Freie-Wähler-Fraktionschef Florian Streibl unserer Zeitung. „Es gibt viele gute Argumente für und gegen ein förmliches Verbotsverfahren, die nüchtern betrachtet, diskutiert und abgewogen werden müssen“, lässt er die Kernfrage aber offen.
Jens Spahn (CDU), Chef der Unionsfraktion im Bundestag, eröffnet derweil eine neue Debatte mit Blick auf den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. „Alle reden ja immer über Verbotsverfahren. Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann“, sagte Spahn im „Focus“-Podcast. Das aktive Wahlrecht ist das Recht zur Stimmabgabe, das passive Wahlrecht erlaubt, dass man kandidieren und gewählt werden darf.S. HORSCH, M. SCHIER