Thüringen: Premiere mit Promi-Faktor
Landtag hält erstmals Anhörung zu AfD-Verbotsverfahren – mit Hape Kerkeling und Hans-Georg Maaßen
Kerkelings Großvater war im KZ Buchenwald inhaftiert. © dpa
Erfurt – Das Thema ist umstritten, die Gäste prominent: Der Thüringer Landtag hat am Mittwochabend erstmals über ein AfD-Verbotsverfahren diskutiert. Initiiert wurde die Anhörung im Justizausschuss von der Landtagsfraktion der Linken. Geladen waren in Erfurt namhafte Verfassungsrechtler, der umstrittene frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen – und der Entertainer Hape Kerkeling.
Kerkeling warnte schon häufig eindringlich vor der AfD und erklärte, er äußere er sich „nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus“. Sein Großvater war insgesamt zwölf Jahre lang inhaftiert, weil er 1933 Flugblätter gegen die NSDAP verteilt hatte.
„Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie“, sagte Kerkeling bei der Anhörung. „Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig“, sagte er zur AfD, die in Thüringen mit ihrem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wurde. Das Versprechen des Staates laute: „Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland“, sagte Kerkeling.
Der Entertainer appellierte an die Politik, ein AfD-Verbotsverfahren anzustoßen. Gerade aus Thüringen sollte so ein Signal kommen. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition, sagte Kerkeling zu den Abgeordneten.
Die Thüringer AfD mit ihrem Partei- und Fraktionschef Björn Höcke gilt als besonders radikal. Sie war 2021 der erste Landesverband der Partei, der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet wurde. Aber es gibt auch Warnungen, etwa von Thüringens CDU-Fraktionschef Andreas Bühl. Die AfD-Wahlergebnisse könnten „nicht das überzeugende Argument für ein Verbotsverfahren sein“. Zwei juristische Gutachten kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sind, trotzdem bleibt der Schritt juristisch umstritten.