Geld&Markt
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06.02.2021
Wenn der Verwalter nichts tut

Die Handlungspflicht des Verwalters ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz und trifft den konkret bestellten Verwalter bzw. die bestellte Verwaltungsfirma. Wird der Verwalter auf Ihr Verlangen nicht tätig, sollten Sie sich zunächst bei anderen... zum Artikel