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Kritik an schwierigen Haftbedingungen

Vor dem Landgericht Traunstein wird derzeit der Fall einer 55-jährigen Transfrau verhandelt. Sie ist momentan in der Männerabteilung der JVA München untergebracht. Patricia Huber

Vor dem Landgericht Traunstein wird derzeit der Fall einer 55-jährigen Transfrau verhandelt. Sie ist momentan in der Männerabteilung der JVA München untergebracht. Patricia Huber

Der Prozess gegen eine suspendierte Bundespolizistin vor dem Landgericht Traunstein wirft Fragen zur Haftunterbringung auf: Obwohl die Angeklagte personenstandsrechtlich eine Frau ist, sitzt sie in der Männerabteilung der JVA München. Wie bayerische Gefängnisse solche Fälle handhaben.

VON Patricia Huber

Rosenheim/Traunstein – Der Fall sorgt derzeit bundesweit für Aufsehen. Vor dem Landgericht in Traunstein muss sich eine inzwischen suspendierte Bundespolizistin aus dem Landkreis Rosenheim wegen des Besitzes von Kinderpornografie, einer Vergewaltigung und der Erstellung von Tierpornografie verantworten.

„Das ist für uns schwer
nachvollziehbar“

Was außerdem für Diskussionen sorgt, ist die Unterbringung der Angeklagten. Denn sie befindet sich derzeit in der Männerabteilung in der JVA in München. Allerdings erst seit ein paar Monaten. Ursprünglich wurde sie in einer Frauenabteilung untergebracht. Hintergrund: Bei der Angeklagten handelt es sich um eine Transfrau.

Warum die 55-jährige Angeklagte nun in der Männerabteilung untergebracht wurde, ist nicht bekannt. Doch ihr Verteidiger Peter Dürr sprach an beiden bisherigen Verhandlungstagen die schwierigen Haftbedingungen an. „Das ist für uns schwer nachvollziehbar“, sagte Dürr über die Unterbringung bei den Männern. „Man kann vermutlich verstehen, dass das Probleme auslöst.“ Nicht nur die männlichen Mitgefangenen, auch die Kameraüberwachung oder das Entkleiden vor Polizeibeamten sorgen ihm zufolge für Schwierigkeiten im Haftalltag.

Eine Unterbringung in einer JVA für Frauen sei die bessere Wahl. „Meine Mandantin ist personenstandsrechtlich eine Frau“, stellte der Rechtsanwalt am zweiten Verhandlungstag klar. Die 55-Jährige habe einen „langfristigen Prozess mit behördlichen Entscheidungen“ und umfassenden psychologischen Begutachtungen hinter sich und „auf dieser Basis haben wir den derzeitigen Personenstand“, betont Dürr.

Doch wie handhaben die Justizvollzugsanstalten in der Region solch komplexe Fälle? Auf OVB-Anfrage bei den Justizvollzugsanstalten München, Bernau und Laufen-Lebenau liefern alle drei Anstalten nahezu deckungsgleiche Antworten. Rückmeldungen aus Traunstein und Mühldorf blieben bis Redaktionsschluss aus.

So heißt es von den drei Anstalten: „In bayerischen Justizvollzugsanstalten wird großer Wert darauf gelegt, dass transsexuelle und intersexuelle Gefangene in einer – den Umständen des konkreten Einzelfalls angepassten – geeigneten und geschützten Umgebung untergebracht werden.“ Dem Bayerischen Strafvollzugsgesetz zufolge seien Männer und Frauen getrennt unterzubringen. „Abweichungen von diesem Grundsatz sind im Einzelfall unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und der Bedürfnisse der Gefangenen, der Erreichung des Vollzugsziels und der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen (…) möglich.“

Entscheidungen
je nach Einzelfall

Wie jemand letztlich untergebracht wird, werde im Einzelfall entschieden. Dabei werde nicht nur die betroffene Person beteiligt, sondern auch der ärztliche, psychologische und sozialpädagogische Dienst einbezogen. Eine Personenstandsänderung werde ebenso berücksichtigt wie zahlreiche weitere Faktoren, „etwa das geschlechtliche Zugehörigkeitsempfinden sowie bereits vorgenommene geschlechtsangleichende Maßnahmen“, erklären die Justizvollzugsanstalten in ihren Antworten.

Ausgehend von diesen rechtlichen Rahmenbedingungen würden trans- und intersexuelle Personen sowie Personen mit dem Personenstand „divers“ oder ohne Personenstandseintrag regelmäßig in Einzelhafträumen untergebracht. Und: „Den betroffenen Personen wird in der Regel die Möglichkeit eröffnet, in Abwesenheit anderer Inhaftierter zu duschen.“

In Einzelfällen komme aber auch die Unterbringung mit anderen Inhaftierten in Betracht – zum Beispiel im Wohngruppenvollzug. Und zwar dann, wenn es dem Wunsch der betroffenen Person entspricht oder es aus fürsorgerischen Gründen zur Vorbeugung von Isolation notwendig ist.

Eigene Abteilungen für die Unterbringung trans- und intersexueller Gefangener bestehen in den abgefragten Anstalten „zur Vermeidung von Isolierung und Stigmatisierung“ nicht. Ob transsexuelle und intersexuelle Gefangene von männlichen oder weiblichen Bediensteten durchsucht werden, richte sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls. Insbesondere würden dabei die Persönlichkeit und die Bedürfnisse der Gefangenen berücksichtigt.

Grundsätzlich, so heißt es weiter von den Justizvollzugsanstalten, seien die Bediensteten des bayerischen Justizvollzugs gehalten, alle Gefangenen prinzipiell gleichermaßen zu behandeln. Zudem seien Psychologen, die als psychologische Psychotherapeuten qualifiziert sind, sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in den Anstalten beschäftigt. „Die Ausbildung beinhaltet auch den Umgang mit trans- oder intersexuellen Personen. Insofern besteht insbesondere im fachärztlichen Bereich eine hohe Fachkompetenz, die durch Beschäftigung mit dem Thema, beispielsweise im Rahmen von Fachtagungen, weiter ausgebaut wird“, heißt es vonseiten der Anstalten.

Freitag, 2. Oktober 2026
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