Die Bundesregierung plant mit dem neuen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, den Arbeitsmarkt zu reformieren. Neuerungen soll es zum Beispiel in Bezug auf befristete Verträge, Abfindungen und Sonn- und Feiertagszuschläge geben. Ein Überblick zu den geplanten Änderungen.
Befristete Verträge
Dieser Artikel (ID: 2564874) ist am 14.08.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 56), Wasserburger Zeitung (Seite 56), Mangfall-Bote (Seite 56), Chiemgau-Zeitung (Seite 56), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 56), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 56), Neumarkter Anzeiger (Seite 56).