Streit und Kosten vermeiden
Notar Dr. Philipp Aigner informiert in seinem Vortrag über die rechtlichen Grundlagen und Fallstricke des Erbrechts.
Gesetzliche Erbfolge, Testamentsgestaltung und die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht
Wer erbt mein Vermögen, wenn ich nichts regle? Wie verfasse ich ein rechtssicheres Testament und warum reicht eine handschriftliche Vollmacht bei Immobilieneigentum oft nicht aus? Über die rechtlichen Grundlagen des Vererbens sowie die Absicherung zu Lebzeiten sprach Notar Dr. Philipp Aigner beim OVB Expertenforum „Immobilien – Erben und Vererben“. Dabei verdeutlichte er anhand zahlreicher Praxisfälle, warum Untätigkeit teuer werden kann und wie sich familiäre Konflikte im Vorfeld vermeiden lassen.
Wenn das Gesetz
entscheidet
Das deutsche Erbrecht beruht seit über einem Jahrhundert auf festen Grundsätzen: Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, das sogenannte Verwandtenerbrecht. Stirbt in einer verheirateten Familie ohne Ehevertrag ein Ehegatte, erbt der überlebende Partner die Hälfte, während sich die Kinder die verbleibenden 50 Prozent teilen.
Fehlen Kinder, führt die gesetzliche Regelung häufig zu bösen Überraschungen: Der überlebende Partner wird keineswegs automatisch Alleinerbe. Stattdessen erben die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen anteilig mit. Es entsteht eine Erbengemeinschaft, in der Entscheidungen nur gemeinsam getroffen werden können: ein Nährboden für langwierige Auseinandersetzungen.
Das eigene Testament: Kurz und eigenhändig
Wer die Nachfolge nach den eigenen Wünschen gestalten möchte, muss ein Testament verfassen. Für ein privatschriftliches Testament gelten strenge Formerfordernisse. Vollständig handschriftlich: Der gesamte Text muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben mit der Hand geschrieben sein. Ein am Computer getipptes und lediglich unterschriebenes Dokument ist unwirksam.
Klar und prägnant: Das Dokument muss eindeutig mit „Testament“ überschrieben, mit vollem Namen unterschrieben sowie idealerweise mit Ort und Datum versehen sein. Zu lange, verschachtelte Texte bergen die Gefahr juristischer Widersprüche.
Erbeinsetzung vor Vermächtnis: Es empfiehlt sich, immer festzulegen, wer der sogenannte Gesamtrechtsnachfolger, also Erbe, wird. Dieser tritt auch an die Stelle des Verstorbenen bei etwaigen Verbindlichkeiten. Sollen einzelne Vermögensgegenstände anderen Personen als den Erben zugewendet werden, erfolgt dies über sogenannte Vermächtnisse.
Besondere Vorsicht mahnte Aigner beim weit verbreiteten Berliner Testament an: Setzen sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben ein, bindet dies meist den überlebenden Partner nach dem ersten Todesfall vollständig. Ohne eine ausdrücklich vereinbarte Abänderungsbefugnis kann die Erbfolge später, etwa bei einer Insolvenz eines Kindes oder veränderten Lebenslagen, häufig nicht mehr korrigiert werden.
Notarielle Beurkundung spart Kosten
Gerade für Immobilieneigentümer bietet die notarielle Beurkundung gravierende finanzielle und praktische Vorteile. Stirbt ein Eigentümer mit einem rein handschriftlichen Testament oder ohne Verfügung, verlangt das Grundbuchamt zur Eigentumsumschreibung zwingend einen Erbschein. Diesen erteilt das Nachlassgericht. Er verursacht häufig deutlich höhere Gebühren als das Aufsetzen eines notariellen Testaments zu Lebzeiten. Zudem gewährleistet die Registrierung des notariellen Testaments durch den Notar die sichere Auffindbarkeit im Erbfall.
Vorsorgevollmacht: Unverzichtbar bei Immobilien
Neben der Nachlassplanung hob der Notar die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall zu Lebzeiten hervor. Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben existiert unter erwachsenen Angehörigen und Eheleuten kein automatisches gesetzliches Vertretungsrecht für Vermögensangelegenheiten.
Liegt im Fall einer Demenz oder nach einem schweren Unfall keine Vollmacht vor, ordnet das Betreuungsgericht häufig ein Betreuungsverfahren an. Dies führt zu strikten Berichtspflichten, jährlichen Gebühren und dem Verlust eigenständiger Handlungsfähigkeit.
Besonders wichtig für Immobilieneigentümer: Eine privatschriftliche Vollmacht reicht gegenüber dem Grundbuchamt nicht aus. Um ein Haus oder eine Wohnung im Notfall beleihen oder verkaufen zu können, etwa zur Deckung von Heimkosten, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht erforderlich. Sie sichert die volle Handlungsfähigkeit und schützt die Familie vor behördlicher Einmischung.
Viele Gäste nutzten die Gelegenheit, um am Rande der Veranstaltung individuelle Fragen zu stellen.
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Dr. Philipp Aigner
Notare Dr. Philipp Aigner & Julian Sander
Stadtplatz 84
84453 Mühldorf