Werte über das Leben hinaus weitergeben
Heiner Koch vom Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern zeigt, wie Nachlässe und Zustiftungen traumatisierten Kindern Zukunft schenken
Private Nachlässe können traumatisierten Kindern neue Lebenschancen eröffnen
Wenn Menschen über ihren Nachlass nachdenken, geht es meist um die Weitergabe des mühsam Ersparten an die eigene Familie. Doch was tun, wenn keine direkten Nachkommen da sind oder der Wunsch besteht, einen Teil des Vermögens für gemeinnützige Zwecke wirken zu lassen? Beim OVB Expertenforum im Mühldorfer Haberkasten zeigte Heiner Koch, geschäftsführender Vorstand des Albert-Schweitzer-Familienwerks Bayern e. V., eine sinnstiftende Perspektive auf: „Wozu kann man das Geld, das man im Leben erarbeitet oder selbst geerbt hat, noch nutzen? Viele Menschen möchten, dass es anderen nach Schicksalsschlägen besser geht – und geben ihrem Nachlass damit einen bleibenden Sinn.“
Das Albert-Schweitzer-Familienwerk betreut in Bayern rund 60 Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Traumatisiert etwa durch Vernachlässigung, finden sogenannte Sozialwaisen in den familiären Kinderdorfhäusern, zum Beispiel im oberbayerischen Neubeuern bei Rosenheim oder im Großraum Nürnberg, ein geschütztes, dauerhaftes Zuhause. Das Besondere: Eine fest im Haus lebende Hausmutter oder ein Hausvater vermittelt den heimatlosen Mädchen und Jungen verlässliche Geborgenheit und familiäre Strukturen.
Wo der Staat aufhört,
beginnt die Hilfe
Zwar werden die Kinder über die zuständigen Jugendämter untergebracht und die öffentliche Hand übernimmt die reine Grundversorgung wie Verpflegung und Personal. Doch Koch legte die schmerzhaften Lücken offen: „Der Staat zahlt nur die Basics und bei Therapien oft nur das absolute Minimum.“ Dringend benötigte zusätzliche Fördermaßnahmen, Ferienfreizeiten, Fahrräder, Schulranzen oder Kleinbusse für die tägliche Mobilität lassen sich aus Regelsätzen nicht finanzieren. Noch gravierender sei die Lage bei Bauprojekten: „Um ein neues Kinderhaus zu bauen oder dringend notwendige Renovierungen durchzuführen, erhalten wir keine staatlichen Investitionsmittel. Da sind wir vollständig auf Zuwendungen, Erbschaften und Sponsoren angewiesen.“
Wie weitreichend ein privater Nachlass wirken kann, veranschaulichte Koch an der bewegenden Geschichte des Kinderhauses Kerb und des Rosenhofs in Neubeuern. Bereits in den 1930er-Jahren wollte die Familie Kerb ein Kinderheim gründen. Ein Vorhaben, das die Nationalsozialisten verhinderten, da einer der Ehepartner jüdischer Herkunft war. Jahrzehnte später erfüllte deren kinderlose Tochter, die Juristin Dr. Ruth Kerb, das Vermächtnis ihrer Eltern. Nach eingehender Prüfung brachte sie zu Lebzeiten ein Grundstück und Geld in die Stiftung ein, auf dem ein modernes Kinderdorfhaus errichtet wurde. Über einen Erbvertrag vermachte sie dem Verein zudem ihren historischen Bauernhof, den Rosenhof, der heute als weiteres Wohnhaus und Verselbstständigungsbereich für Jugendliche dient.
Steuern sparen durch
Zustiftungen
Ein willkommener Nebeneffekt für die Erblasserin: Da Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung steuerlich über einen Zehnjahreszeitraum geltend gemacht werden können, musste Dr. Kerb über ein ganzes Jahrzehnt hinweg keine Einkommensteuer mehr entrichten. „Das ist für natürlich ein großer Vorteil für die Spender“, erklärte Heiner Koch vor dem Mühldorfer Publikum.
Für Bürger, die ihr Erbe ganz oder in Teilen gemeinnützig einbringen wollen, bieten sich verschiedene Wege:
Zustiftung mit Ewigkeitscharakter: Statt eine eigene, aufwendige Stiftung zu gründen, können Beträge ab 5.000 Euro in das Stiftungskapital der Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern Stiftung eingebracht werden. Das Grundstockvermögen bleibt dauerhaft unangetastet; die Erträge fließen Jahr für Jahr verlässlich in die Kinderförderung.
Vermächtnis oder Erbeinsetzung im Testament: Über ein Testament oder Vermächtnis können Barvermögen, Depots oder Immobilien steuerfrei übertragen werden – gemeinnützige Träger sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.
Persönliche Betreuung: Viele Förderer möchten den Verein vorab kennenlernen. Für rechtliche Gestaltungen kooperiert das Familienwerk eng mit Experten, etwa dem Haus des Stiftens in München. Aktueller Bedarf besteht in jedem Fall: Neben der Planung eines weiteren Kinderhauses werden derzeit dringend Mittel für Ferienaufenthalte sowie die Anschaffung eines neuen Neunsitzer-Busses für die Kinderdorffamilien benötigt.
Heiner Koch, geschäftsführender Vorstand des Albert-Schweitzer-Familienwerks Bayern e. V.
Kontakt
Heiner Koch
Geschäftsführender Vorstand
Albert-Schweitzer-
Familienwerk Bayern e. V.
Wolfsgrube 6a
82549 Königsdorf
Tel.: 08046 /18 752-0
Mail: heiner.koch@albert-schweitzer.org
www.albert-schweitzer-
familienwerk-bayern.de